Székesfehérvárer Árpád Bad

 Hausordnung

1. Wir informieren Sie, dass die folgende Hausordnung bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Árpád Bades für alle Gäste verbindlich ist! Wenn man die Hausordnung nicht einhält, kann der Betreiber die Dienstleistungen verweigern.

2. Der Betreiber sorgt durchgehend für die Einrichtungen und Personalbedingungen, die in Gesundheit-, Brand-, und Arbeitsschutz Aspekten gesichert werden müssen. Dafür muss der Betreiber die potenziellen Gefahrquellen auslöschen, oder die Gefahrzone muss abgeschlossen werden, damit die Badegäste die nicht erreichen können. Die Vorschriften bezüglich auf die Gefahrsituationen müssen sowohl von den Badegästen als auch von dem Betreiber eingehalten werden.

3. Die Gäste können die Dienstleistungen in der Reihenfolge der Ankunft in Anspruch nehmen. Ausnahme: Schwangeren, Blinden, Sehschwache, Bewegungsbehinderten.

4. Man darf nur mit gültiger Eintrittskarte das Gebiet des Bades betreten und die verschiedenen Fachdienstleistungen in Anspruch nehmen. Der Preis der Dienstleistungen beinhaltet die Gebühr der Bedienung. Die Mitarbeiter des Bades können keine weitere Entgeltung verlangen.

5. Die Einrichtungen und Dienstleistungen des Bades kann jeder nur auf eigene Gefahr benutzen! Neben der Einhaltung der Hausordnung sind die Gäste verpflichtet, auf die Verletzungsquellen, auf eigene Sicherheit und auf die Sicherheit von anderen Gästen zu achten.

6. Gäste, die an ansteckenden Erkrankungen und Hauterkrankungen leiden, dürfen das Bad nicht in Anspruch nehmen. Gäste mit unästhetischen Hautveränderungen dürfen das öffentliche Bad nicht aufsuchen. Mit ungehalten Wunden darf man das Bad auch nicht in Anspruch nehmen. Um die Gesundheit und Sicherheit von Badegästen zu schützen, darf man das öffentliche Bad in folgenden Fällen nicht aufsuchen: Fieber, ansteckende Magen- und Darmerkrankungen, Hauterkrankungen, Krampf, Erkrankungen, die Ohnmacht verursachen können, auffällige grosse Hautveränderungen, betrunkene Zustand, Drogeneinnahme, Einnahme von Narkotika.

7. Achten Sie bitte auf die Einrichtungen des Bades! Wer die Einrichtungen, Mittel, Wertgegenstände des Bades nicht ordnungsgemäß benutzt, z.B. sie absichtlich oder aus grober Fahrlässigkeit beschädigt, unberechtigt wegnimmt, damit Schaden verursacht, ist verpflichtet, den verursachten Schaden zu vergüten.

8. Die Gäste sind verpflichtet alle gesundheitliche und amtliche Vorschriften einzuhalten. Um den Entspannungsfaktor und Ruhestillstand der Gäste zu sichern sind folgende Sachen untersagt:

- Rauchen, Müll in den Umkleideräumen, Erholungsräumen, Becken hinterlassen

- die Becken ohne Vorduschen nutzen

- Essen im Badebereich, Verschmutzung des Wassers, Springen in den Becken, lärmen und die Ruhe anderer Gäste stören

- Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränke

- ins Wasser zerbrechliche Gegenstände (z.B. Glas usw.), Luftmatratze, Tauchausrüstung, Gegenstände die zu Verletzungen oder Unfällen führen können, mitnehmen

- die Personalgänge und Personalräume aufsuchen

- das Bad ohne Badeanzug ins Anspruch nehmen

- ohne Fussreinigung (Diversifizierung) ins Wasser treten

- mit verschwitzten oder öligen Körper das Bad benutzen

- Tiere

 

- die Bänke, Stühle, Badausrüstungen bewegen, wegnehmen

- unmorales Benehmen, gegen die Regeln von Zusammenleben tun

Wir bitten Sie, Verletzungen und Unfälle sofort an Personal zu melden!

9.  Die Öffnungszeit des Bades legt der Betreiber fest und hängt an einem gut sichtbaren Platz aus.

10. Kassenabschluss ist immer eine Stunde vor dem Badschluss. Der Betreiber kann die Öffnungszeit in speziellen Fällen ändern. (z.B. technischer Fehler usw.).

11. Im Fall von Gruppen ist der Leiter der Gruppe für den Eintrittskartekauf und für die Mitglieder der Gruppe verantwortlich.

12. Die Gäste können Ihre Beschwerde im Zusammenhang mit der Art, Qualität der Dienstleistung, mit dem Verhalten des Personals, mit dem Betrieb der Anlage ins Beschwerdebuch schreiben.

13. Der Betreiber ist verpflichtet, alle lesbare Beschwerde, wo die Adresse des Gastes angegeben wurde, schriftlich oder mündlich zu beantworten.

14. Auf dem Gebiet des Bades finden Sie mehrere Imbissstände. Diese sind ausschliesslich in der Öffnungszeit des Bades geöffnet.

15.  Im Fall von Verletzungen, Unfälle der Gäste und in Schadenfällen muss ein Protokoll aufgenommen werden.

16.  Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie die Möglichkeit haben, alle Wertgegenstände – Geld, Edelmetall, Autoschlüssel, andere Werte im Wertschutzschrank aufzubewahren. Wir haften nur für Gegenstände, die im Wertschutzschrank aufbewahrt werden.

17. Die gefundenen Gegenstände geben Sie bitte an der Kasse ab!

18. Die Verwendung von Seife und sonstigen Mitteln zur Körperreinigung ist in den Becken verboten.

19. Wir bitten Sie, die Hinweise der Hinweistafeln einzuhalten!

20. Kinder bis 10 Jahre und Kinder bis 14, die nicht schwimmen können, dürfen die Becken des Bades nur in Begleitung der Eltern nutzen. Wenn es notwendig ist, müssen die Kleinen spezielle Schwimmwindel tragen.

21. Es ist verboten, die Ruhe der Badegäste mit Lärmen, unmoralem, unpassendem Verhalten zu stören, gefährliche Spiele zu spielen.

22. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

23. Um die Sicherheit der Badegäste zu gewährleisten, sind einige Teile des Gebietes des Bades mit Kameras versehen. 

24. Der gegen die Hausordnung tut oder die Erholung der Badbesucher stört – und sein Verhalten nicht als Straftat beeinstuft wird – wird aufgefordert das Bad zu verlassen und darf die Dienstleistungen des Bades weiterhin nicht in Anspruch nehmen. Falls es nötig wäre, kann auch Hilfe von Offizier in Anspruch genommen werden.

25. Die Verwaltungspersonal, die eben Ihren Dienst leisten (Facility Manager, Mechaniker, Bademeister, usw.) soll als Offizier angesehen und geschützt werden.

26. Die Hausordnung muss auf dem Gebiet des Bades an einem gut sichtbaren Platz ausgehängt werden.

27. Der Führer des Bades haftet für die Einhaltung der Hausordnung.

Die Hausordnung ist ab 25. März 2010 bis Wiederruf gültig.

 d.J. Förhécz Imre